Es ist geschafft. Kaum unterrichte ich fast zehn Jahre lang Yoga, habe eine 980 Unterrichtseinheiten umfassende Grundausbildung genossen und eine weitere Ausbildung in Svastha-Yogatherapie über mehrere Wochen absolviert, kaum habe ich außerdem gefühlte 100 Nachweise über meine sonstigen Qualifikationen auf dem Portal der Zentralen Prüfstelle Prävention hochgeladen und dann nochmal anders und besser hochgeladen, ist es vollbracht:
Ich bin in den heiligen Hallen der Zentralen Prüfstelle Prävention aufgenommen worden. Zumindest für Hatha-Yoga-Kurse mit 12×90, 10×90 und 8×90 Minuten. Versprochen: Sobald ich mich von diesem Kraftakt erholt habe, werde ich weitere Kurse einstellen, damit Ihr von Euren Krankenkassen einen Anteil Eurer Kosten zurückbekommt.
Ehrlich: Ich bin stolz. Denn es schien mir doch manchmal, dass es nicht die eigentliche Absicht dieser Präventionsstelle ist, möglichst viele gut ausgebildete Yogalehrer zu finden, sondern möglichst wenige. Sei`s drum, dank der Vorarbeit des BDY (Bund deutscher Yogalehrer) können nunmehr auch Yogalehrer, die nicht im ersten Beruf Ärzte, Physiotherapeuten oder Krankenschwestern waren, zertifiziert werden.
Danke Euch, BDY!
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